Allgemeine Geschäftsbedingungen

der tobra GmbH & Co. KG, Im Rother Flur 6, 56288 Roth, für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer · Stand: 15.09.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss, kein Widerrufsrecht

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen uns und dem Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag über den von uns betriebenen Webshop (www.tobra.io und www.tobra.bio) oder auf anderem Wege, insbesondere schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch, geschlossen wird. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nicht; ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

3. Bei Bestellungen über den Webshop stellt die Darstellung der Produkte im Webshop kein bindendes Angebot dar; mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrags ab, und die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar. Bei Bestellungen außerhalb des Webshops sind unsere Angebote freibleibend (§ 2 Ziffer 1); die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrags. In beiden Fällen kommt der Vertrag erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Ausführung der vereinbarten Lieferung oder Leistung zustande.

4. Da wir ausschließlich mit Unternehmern kontrahieren, bestehen keine Verbraucherrechte, insbesondere kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.

5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Diese Geschäftsbedingungen sind unter www.tobra.io/agb jederzeit abrufbar und können in wiedergabefähiger Form gespeichert werden; auf Wunsch übersenden wir sie in Textform. Bei Bestellungen außerhalb des Webshops weisen wir vor oder bei Vertragsschluss in Textform auf die Geltung dieser Geschäftsbedingungen und ihre Abrufbarkeit unter www.tobra.io/agb hin. Soweit die Bestellung über den Webshop erfolgt, speichern wir den Vertragstext (Bestelldaten und die bei Bestellung gültige Fassung dieser Geschäftsbedingungen); der Kunde kann seine Bestellungen und die zugehörigen Dokumente in seinem Händler-Konto einsehen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung über die im Bestellprozess vorgesehenen Schaltflächen sowie die üblichen Browser-Funktionen jederzeit einsehen und berichtigen.

6. Soweit der Kunde über ein Händler-Konto verfügt, hat er die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, den Zugriff unbefugter Dritter zu verhindern und uns einen Verdacht der unbefugten Nutzung unverzüglich mitzuteilen. Bestellungen und Erklärungen, die über das Händler-Konto des Kunden abgegeben werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Für Bestellungen, Freigaben und sonstige Erklärungen per E-Mail gelten die gesetzlichen Regeln über die Vertretungsmacht einschließlich der Duldungs- und Anscheinsvollmacht. Der Kunde teilt uns unverzüglich mit, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass eine von ihm geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse unbefugt verwendet wird.

7. Bei Bestellungen außerhalb des Webshops gibt unsere Auftragsbestätigung den Inhalt wieder, zu dem wir den Vertrag schließen. Weicht sie von der Bestellung ab, gilt sie als Ablehnung der Bestellung verbunden mit einem neuen Angebot; der Vertrag kommt dann erst durch dessen Annahme durch den Kunden in Textform oder durch ein sonstiges eindeutig als Annahme erkennbares Verhalten zustande. Wir bitten den Kunden, erkennbare Unstimmigkeiten unverzüglich, möglichst innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang, in Textform mitzuteilen.

§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand, Kundenvorlagen

1. Unsere Angebote, insbesondere über den Webshop erstellte Angebote, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Gültigkeitsfrist enthalten. Der Kunde ist an seine Bestellung (sein Angebot im Sinne von § 1 Ziffer 3) 6 Werktage ab Abgabe gebunden.

2. Vereinbarungen mit dem Kunden in Bezug auf die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes stellen keine Garantie dar, es sei denn, diese werden als solche ausdrücklich vereinbart.

3. Schulden wir die Veredelung (z. B. Bedruckung, Prägung, Gravur) mit vom Kunden beizustellenden Logos, Marken oder sonstigen Motiven, so ist der Kunde verpflichtet, uns diese als Vektordatei (z. B. SVG, PDF, AI oder EPS) oder als hochauflösende Pixeldatei (empfohlen mindestens 300 dpi in der vorgesehenen Druckgröße) zur Verfügung zu stellen, bei Bestellungen über den Webshop in der Regel durch Hochladen während des Bestellvorgangs, sonst per E-Mail oder auf einem anderen mit uns abgestimmten Weg, spätestens jedoch unverzüglich nach Vertragsschluss. Erforderliche Farbangaben (z. B. Pantone- oder CMYK-Werte), Größenangaben und sonstige Layoutvorgaben teilt der Kunde uns dabei mit. Für Qualitätsmängel des Druckergebnisses, die auf einer nicht diesen Anforderungen entsprechenden Vorlage beruhen, übernehmen wir keine Gewähr.

4. Wir erstellen nach Erhalt der Kundenvorlagen einen Korrekturabzug, der eine digitale Darstellung des Gegenstands nebst aufgebrachtem Logo o. ä. sowie verbindliche Angaben zur Positionierung sowie zum Layout des Logos enthält. Der Korrekturabzug wird dem Kunden elektronisch zur Freigabe bereitgestellt, in der Regel über einen persönlichen Freigabe-Link.

Gestaltet der Kunde die Veredelung vollständig im Online-Editor unseres Webshops, gilt abweichend Folgendes: Die im Bestellvorgang angezeigte digitale Vorschau des veredelten Produkts ist der Korrekturabzug im Sinne dieser Ziffer. Der Kunde prüft sie vor Abschluss des Bestellvorgangs; mit dem Absenden der Bestellung gibt er den angezeigten Korrekturabzug zugleich frei. Die Freigabe fällt in diesem Fall mit der Abgabe der Bestellung zusammen; hierauf weisen wir im Bestellvorgang vor dem Absenden gesondert hin. Die Regelungen dieser Ziffer über die Bereitstellung zur Freigabe, die Freigabefrist sowie Erinnerung und Nachfrist finden in diesem Fall keine Anwendung. Die Lieferfrist nach § 4 Ziffer 1 beginnt in diesem Fall mit dem Vertragsschluss. Der Kunde erhält den freigegebenen Korrekturabzug mit der Eingangsbestätigung als Dokument übermittelt.

Stellt der Kunde nach Erhalt der Bestätigung seiner Freigabe fest, dass der freigegebene Korrekturabzug einen offensichtlichen Übertragungs- oder Darstellungsfehler enthält, etwa eine fehlerhaft übernommene Datei, ein abgeschnittenes Motiv oder einen erkennbaren Schreibfehler, so kann er uns dies unverzüglich mitteilen. Wir berücksichtigen solche Mitteilungen, soweit wir mit der Produktion oder der Beschaffung noch nicht begonnen haben. Ein Anspruch auf inhaltliche Änderung des freigegebenen Motivs oder auf Stornierung der Bestellung folgt hieraus nicht; § 7 bleibt unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, Druckstand, Rechtschreibung und Motiv sowie sonstige Angaben zu prüfen. Entspricht der Korrekturabzug den Vereinbarungen, hat der Kunde ihn unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Bereitstellung, freizugeben; die Freigabe erfolgt elektronisch über den Freigabe-Link oder in Textform. Entspricht der Abzug bezüglich des Druckstands, der Rechtschreibung oder des Motivs o. ä. nicht den Vereinbarungen, so hat der Kunde die gewünschten Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen, in der Regel über den Freigabe-Link oder in Textform; wir stellen daraufhin einen überarbeiteten Korrekturabzug bereit. Gibt der Kunde den Korrekturabzug innerhalb der Frist weder frei noch teilt er Änderungswünsche mit, erinnern wir ihn in Textform und setzen ihm eine angemessene Nachfrist. Das Schweigen des Kunden gilt nicht als Freigabe. Läuft auch die Nachfrist ergebnislos ab, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall gilt § 7 entsprechend. Wir prüfen jeden Korrekturabzug zusätzlich auf technische Umsetzbarkeit. Wir sind berechtigt, eine bereits erteilte Freigabe aus technischen oder qualitativen Gründen zurückzuweisen; die Rückweisung erklären wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach der Freigabe, und stellen dem Kunden einen neuen Korrekturabzug zur Freigabe bereit. Beruht die Rückweisung auf Umständen, die wir zu vertreten haben, bleibt für den Beginn der Lieferfrist (§ 4 Ziffer 1) die ursprüngliche Freigabe maßgeblich. Freigaben und Änderungsanforderungen protokollieren wir unabhängig von dem Weg, auf dem sie abgegeben werden, mit dem freigegebenen beziehungsweise beanstandeten Stand des Korrekturabzugs und dem Zeitpunkt der Erklärung; bei Bestellungen über den Online-Editor umfasst dies den Bestelldatensatz mit Kundenkonto, Zeitstempel und der bei der Bestellung angezeigten Fassung des Korrekturabzugs. Der Kunde erhält eine Bestätigung in Textform. Erklärungen, die über den persönlichen Freigabe-Link des Kunden abgegeben werden, muss der Kunde gegen sich gelten lassen, soweit er eine Nutzung durch unbefugte Dritte zu vertreten hat. Mit der Freigabe wird die freigegebene Ausführung für beide Seiten verbindlich; wir beginnen nach der Freigabe mit der Produktion beziehungsweise der Beschaffung. Ab der Freigabe sind Änderungen der Bestellung sowie deren Stornierung ausgeschlossen; kündigt der Kunde gleichwohl oder verweigert er die Abnahme, gilt § 7. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts erstellt. Ist es aus drucktechnischen Gründen erforderlich, ein Druckmuster zu fertigen, teilen wir dies dem Kunden bei Vertragsschluss mit.

5. Auch im Falle der Nachbestellung eines bereits mit demselben Logo / Motiv o. ä. früher von uns veredelten Produkts wird ein Korrekturabzug gemäß Ziffer 4 erstellt und dem Kunden zur Freigabe bereitgestellt.

6. Druckunterlagen (Prägestempel, Lithos-Filme, Druckklischees, Dateien o. ä.), die wir im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erstellen, werden unser Eigentum.

7. Bei Sonderanfertigungen und kundenspezifisch veredelten Produkten sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig und stellen keinen Mangel dar; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

8. Unsere Produkte werden überwiegend aus Holz und anderen Naturmaterialien gefertigt. Handelsübliche, material- oder produktionsbedingte Abweichungen in Maserung, Farbton, Struktur und Gravurbild stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt für geringfügige, drucktechnisch bedingte Farbabweichungen gegenüber Bildschirmdarstellungen und dem Korrekturabzug.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Verpackung, Versand, Transport, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten.

2. Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandskunden innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Bei Exportkunden erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Gleiches gilt, wenn dieser im Verzug mit der Begleichung älterer Forderungen unserer Firma ist. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden; die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach § 10 dieser Bedingungen.

4. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.

5. Das Recht auf Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

6. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4 Lieferfrist, Änderungswünsche des Kunden, Mitwirkungspflichten

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsschluss anzulaufen. Ist Gegenstand des Vertrags die Bedruckung / Prägung, Gravur eines vom Kunden zu stellenden Motivs oder eine sonstige kundenspezifische Leistung, läuft die Lieferfrist nicht vor der Freigabe des Korrekturabzugs durch den Kunden (§ 2 Ziffer 4) an. In Werktagen oder Wochen angegebene Lieferfristen, gleich ob im Webshop, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, beginnen mit dem Vertragsschluss, jedoch nicht vor der Freigabe des Korrekturabzugs. Ein ausdrücklich kalendermäßig bestätigter Liefertermin bleibt maßgeblich; verzögert sich die Freigabe aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund und verzögert sich hierdurch die Lieferung, verschiebt sich der Liefertermin um den Zeitraum der dadurch tatsächlich verursachten Verzögerung. Der Korrekturabzug wird zeitnah nach Auftragserteilung und Erhalt der vom Kunden zu überlassenden Informationen für die Erstellung der kundenspezifischen Leistung (Logodateien, Farbangaben etc.) bereitgestellt, in der Regel innerhalb von 2 Werktagen. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss und vor der Freigabe des Korrekturabzugs (§ 2 Ziffer 4) Änderungen des Vertragsgegenstands, insbesondere hinsichtlich des aufzubringenden Motivs, werden wir uns bemühen, diesen nachzukommen. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der hierdurch eintretenden Verzögerungen, es sei denn, diese sind von uns zu vertreten. Ab der Freigabe des Korrekturabzugs sind Änderungen ausgeschlossen (§ 2 Ziffer 4).

2. Ist die Erstellung einer kundenspezifischen Leistung geschuldet, ist der Kunde verpflichtet, uns hierbei angemessen zu unterstützen, insbesondere uns zeitnah die benötigten Vorlagen zur Verfügung zu stellen, die Korrekturabzüge zeitnah zu prüfen und zurückzusenden, Änderungswünsche präzise mitzuteilen. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der verspätet erbrachten Mitwirkung.

3. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung benötigter Rohstoffe und Vormaterialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Dauert das Hindernis länger als 6 Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Teil erstatten wir unverzüglich zurück.

4. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und diesem eventuelle Anzahlungen zurückerstatten.

5. Ist Gegenstand des Vertrags eine Auslieferung nach Abruf durch den Kunden (Lieferabruf), so erfolgt eine Auslieferung spätestens nach Ablauf von 7 Werktagen, nachdem uns die Abruferklärung des Kunden zugegangen ist. Wir sind berechtigt, dem geforderten Abruf zu widersprechen, wenn uns eine Auslieferung zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder zumutbar ist. Den voraussichtlichen Liefertermin werden wir dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

§ 6 Gewerbliche Schutzrechte Dritter

Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass durch die Prägung / Bedruckung des Motivs auf die Produkte sowie deren spätere Auslieferung an den Kunden sowie etwaige Dritte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Gewerblichen Schutzrechte und / oder Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei, falls diese von ihm zu vertreten ist.

§ 7 Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag

1. Ist die Prägung, Bedruckung, Gravur, Doming, Aufbringung von Aufklebern oder eine sonstige Leistung Gegenstand des Vertrags, die zu einem kundenspezifischen Produkt führt, und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung von 20 % der Vertragssumme zu verlangen, wenn die Kündigung uns vor Erstellung des Korrekturabzugs zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung des Korrekturabzugs, aber vor Erzeugung der Druck-, Präge-, Doming-, Gravur-, Schablonen-, Druckdatei-, Produktform- oder Aufklebervorlage erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung von 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erzeugung der Druck-, Präge-, Doming-, Gravur-, Schablonen-, Druckdatei-, Produktform- oder Aufklebervorlage, aber vor der Erstellung der Produkte erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung von 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Produkte erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung von 90 % der Vertragssumme zu verlangen; ersparte Versandkosten sind damit abgegolten. Auf Verlangen des Kunden liefern wir die erstellten Produkte Zug um Zug gegen Zahlung der vollen Vertragssumme aus. Der Kunde ist jeweils berechtigt, uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die festgesetzte Pauschale ist.

2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

3. Die Ziffern 1 und 2 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag sowie in den Fällen des § 2 Ziffer 4, in denen der Kunde nach der Freigabe des Korrekturabzugs die Bestellung storniert, den Vertrag kündigt oder die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

4. Ist die Prägung, Bedruckung von Produkten oder eine sonstige kundenspezifische Leistung nicht Teil des Vertrags und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung von 20 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die festgesetzte Pauschale ist.

5. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt der Pauschale gemäß Ziffer 4 den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

6. Die Ziffern 4 und 5 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Mängelansprüche des Kunden

1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.

2. Ziffer 1 gilt nicht

3. Schulden wir die Beschaffung und Übereignung einer oder mehrerer Sachen oder die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen, die auf die Kundenwünsche speziell angepasst sind, sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung bzw. der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und / oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge; § 2 Ziffer 7 bleibt unberührt. Die Nacherfüllung erfolgt an unserem Geschäftssitz, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4. Bei Produkten, die nach Kundenvorgaben veredelt oder gefertigt werden (Sonderanfertigungen), gilt die Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

5. Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.

1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Diese gilt auch für selbständig beruflich am Markt auftretende Nichtkaufleute.

2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren / Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkennbare Beschädigung des Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige übliche Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern, z. B. Anfertigung von Fotos, Erstellung eines internen Protokolls, unverzügliche Informierung unsererseits.

§ 10 Haftung

1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. In den Fällen der Ziffer 2 ist der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens auf 10 % des vereinbarten Entgelts für den von der Verzögerung betroffenen Teil der Lieferung begrenzt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt Folgendes: Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Koblenz.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 12 Produktdaten und Umweltangaben

1. Produkttexte, Bilder und Produktdaten stellen wir nach sorgfältiger Prüfung anhand der ab dem 27.09.2026 geltenden Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825) bereit.

2. Umweltbezogene und soziale Aussagen in unseren Produktdaten sind Bestandteil einer Gesamtformulierung. Der Kunde verwendet sie nur vollständig, einschließlich der zugehörigen Konkretisierungen auf demselben Medium. Bei gekürzter, veränderter oder aus dem Zusammenhang gelöster Übernahme sowie bei Kombination mit eigenen Aussagen trägt der Kunde die wettbewerbsrechtliche Verantwortung für seine Verwendung allein.

3. Die werbliche Nutzung von FSC®-Kennzeichen richtet sich nach den FSC-Vorgaben; eine eigene Genehmigungs- oder Freigabepflicht des Kunden gegenüber dem FSC oder seiner Zertifizierungsstelle bleibt unberührt.

4. Eine Garantie für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Daten in den Medien des Kunden und eine Freistellung von Ansprüchen Dritter übernehmen wir nicht. Nachweise zu einzelnen Aussagen stellen wir auf Anfrage bereit.

§ 13 Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.