§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Diese AGB gelten nicht für Verträge, die über einen von uns betriebenen Online-Shop abgewickelt
werden.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an.
§ 2 Angebot, Vertragsgegenstand, Kundenvorlagen
1. Unsere Angebote sind 6 Werktage gültig. Der Kunde ist an sein Angebot ebenfalls 6 Werktage gebunden.
2. Vereinbarungen mit dem Kunden in Bezug auf die Beschaffenheit oder Haltbarkeit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes stellen keine Garantie dar, es sei denn,
diese werden als solche ausdrücklich vereinbart.
3. Schulden wir die Prägung oder Bedruckung mit vom Kunden beizustellenden Logos, Marken etc., so ist der Kunde verpflichtet, uns diese unverzüglich nach Vertragsschluss
im Dateiformat eps mit Angabe der einschlägigen Farbnummern, Größenangaben, sonstigen Layoutvorgaben zur Verfügung zu stellen. Ist ein Digitaldruck
Vertragsgegenstand, gilt Vorstehendes entsprechend für das hierfür benötigte, vom Kunden zu übergebende hochauflösende Bild mit mehr als 96dpi.
4. Wir erstellen nach Erhalt der Kundenvorlagen einen Korrekturabzug, der eine PC-animierte Darstellung des Gegenstands nebst aufgebrachtem Logo o.ä. sowie
verbindliche Angaben zur Positionierung sowie zum Layout des Logos enthält. Der Korrekturabzug wird dem Kunden zur Freigabe übersandt. Der Kunde ist verpflichtet,
Druckstand, Rechtschreibung und Motiv sowie sonstige Angaben zu prüfen. Entspricht der Korrekturabzug den Vereinbarungen, hat der Kunde den Korrekturabzug
innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt mit dem Vermerk „freigegeben“ an uns zurückzusenden. Entspricht der Abzug bezüglich des Druckstands, der
Rechtschreibung oder des Motivs o.ä. nicht den Vereinbarungen, so hat der Kunde diese innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen, möglichst schriftlich oder in
Textform unter Verwendung des Korrekturabzugs. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts
erstellt. Ist es aus drucktechnischen Gründen erforderlich, ein Druckmuster zu fertigen, teilen wir dies dem Kunden bei Vertragsschluss mit.
5. Im Falle der Nachbestellung eines bereits mit demselben Logo / Motiv o.ä. nach den Ziffer 3ff früher von uns bedruckten / geprägten Produkts entfällt das vorgehen
gemäß Ziffer 3 und 4, stattdessen werden die gewünschten Produkte gemäß des früheren Auftrags erstellt, es sei denn, der Kunde erklärt bei Vertragsschluss
etwas Anderes.
6. Druckunterlagen (Prägestempel, Lithos-Filme, Druckklischees, Dateien o.ä.), die wir im Rahmen der Erfüllung des Vertrags erstellen, werden unser Eigentum.
§ 3 Zahlungsbedingungen, Verpackung, Versand, Transport, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer, Fracht / Versandkosten.
2. Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandskunden innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Bei Exportkunden erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.
Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor. Gleiches gilt, wenn dieser im Verzug mit der Begleichung älterer Forderungen
unserer Firma ist. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
3. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Für das Verschulden eigener Transportpersonen haften wir nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei.
5. Das Recht auf Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht,
ist unzulässig.
6. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar
wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung
der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten
Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 4 Lieferfrist, Änderungswünsche des Kunden, Mitwirkungspflichten
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages anzulaufen. Ist Gegenstand des Vertrags die Bedruckung / Prägung, Gravur eines vom Kunden zu stellenden
Motivs oder eine sonstige kundenspezifische Leistung, läuft die Lieferfrist nicht vor der Freigabe des Korrekturabzugs an. Der Korrekturabzug wird innerhalb
von 2 Tagen nach Auftragserteilung und Erhalt der vom Kunden zu überlassenden Informationen für die Erstellung der kundenspezifischen Leistung (Logodateien,
Farbangaben etc.) erstellt. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des Vertragsgegenstands, insbesondere hinsichtlich des aufzubringenden Motivs,
werden wir uns bemühen, diesen nachzukommen. die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der hierdurch eintretenden Verzögerungen, es sei denn,
diese sind von uns zu vertreten.
2. Ist die Erstellung einer kundenspezifischen Leistung geschuldet, ist der Kunde verpflichtet, uns hierbei angemessen zu unterstützen, insbesondere uns zeitnah die
benötigten Vorlagen zur Verfügung zu stellen, die Korrekturabzüge zeitnah zu prüfen und zurückzusenden, Änderungswünsche präzise mitzuteilen. Andernfalls verlängert
sich die Lieferfrist entsprechend der verspätet erbrachten Mitwirkung.
3. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung
benötigter Hardware, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß und nicht von uns zu vertreten
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und
Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
4. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschuldete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein
kongruentes Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt
haben und kein nur vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren
und diesem eventuelle Anzahlungen zurückerstatten.
5. Ist Gegenstand des Vertrags eine Auslieferung nach Abruf durch den Kunden (Lieferabruf), so erfolgt eine Auslieferung spätestens nach Ablauf von 7 Werktagen,
nachdem uns die Abruferklärung des Kunden zugegangen ist. Wir sind berechtigt, dem geforderten Abruf zu widersprechen, wenn uns eine Auslieferung zum gewünschten
Zeitpunkt nicht möglich oder zumutbar ist. Den voraussichtlichen Liefertermin werden wir dem Kunden mindestens 48 Stunden im voraus mitteilen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in
eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu
übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereit jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet,
uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen
Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns,
die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
§ 6 Gewerbliche Schutzrechte Dritter
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass durch die Prägung / Bedruckung des Motivs auf die Produkte sowie deren spätere Auslieferung an den Kunden sowie
etwaige Dritte keine Rechte Dritter, insbesondere keine Gewerblichen Schutzrechte und / oder Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde stellt uns von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei, falls diese von ihm zu vertreten ist.
§ 7 Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
1. Ist die Prägung, Bedruckung, Gravur, Doming, Aufbringung von Aufklebern oder eine sonstige Leistung Gegenstand des Vertrags, die zu einem kundenspezifischen
Produkt führt, und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20
% der Vertragssumme zu verlangen, wenn die Kündigung uns vor Erstellung des Korrekturabzugs zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung
des Korrekturabzugs, aber vor Erzeugung der Druck-, Präge-, Doming-, Gravur-, Schablonen, Druckdatei-, Produktform oder Aufklebervorlage erfolgt, sind wir berechtigt,
ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung
nach der Erzeugung der Druck-, Präge-, Doming-, Gravur-, Schablonen, Druckdatei-, Produktform oder Aufklebervorlage, aber vor der Erstellung der Produkte
erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der
Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Produkte_erfolgt, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine
Zahlung bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger
als die festgesetzte Pauschale ist.
2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
3. Die Ziffer 1 und 2 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.
4. Ist die Prägung, Bedruckung von Produkten oder eine sonstige kundenspezifische Leistung nicht Teil des Vertrags und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir
berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt,
uns nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die festgesetzte Pauschale ist.
5. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt der Pauschale gemäß Ziffer 4 den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
6. Die Ziffer 4 und 5 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.
§ 8 Mängelansprüche des Kunden
1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten.
2. Ziffer 1 gilt nicht
- für Mängelansprüche, die sich auf Arbeiten an einem Bauwerk und / oder einem Werk beziehen, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderungen einer Sache
oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. - für Mängel an einem Bauwerk und / oder bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen
- Mangelhaftigkeit verursacht hat;
- für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind;
- die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens beruhen;
- aus arglistig verschwiegenen Mängel resultieren;
- aus einer Garantieverletzung resultieren;
- aus einer Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten resultieren;
3. Schulden wir die Beschaffung und Übereignung einer oder mehrerer Sachen oder die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen, die auf die Kundenwünsche speziell angepasst sind, sind wir bei Vorliegen eines Mangels nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung bzw. der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware liefern. Im Fall einer zu geringen Mengenlieferung besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Menge. Die Nacherfüllung erfolgt an unserem Geschäftssitz.
4. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
5. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
6. Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Schadensanzeige beim Frachtführer, Spediteur etc.
1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Diese gilt auch für selbständig beruflich am Markt auftretende Nichtkaufleute.
2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition, Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich
erkennbare Beschädigung der Transportgutes beim Frachtführer, Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige übliche Maßnahmen zu ergreifen, um
etwaige Schadensersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern, z.B. Anfertigung von Fotos, Erstellung eines internen Protokolls, unverzügliche Informierung unsererseits.
§ 10 Haftung
1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
3. Ziffer 2 gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die
auf Ersatz eines Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind;
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens beruhen;
aus arglistig verschwiegenen Mängel resultieren;
aus einer Garantieverletzung resultieren;
aus einer Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten resultieren;
4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Entgeltes beschränkt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Ist der Kunde Kaufmann, gilt Folgendes: Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages
ist Koblenz.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im
Ausland hat.
§ 12 Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.